Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Der Beitrag beträgt
pro qm Grundstücksfläche 0,70 €
Pro qm Geschossfläche 6,79 €
Für Grundstücke, von denen kein Niederschlagswasser eingeleitet werden darf, wird der Grundstückflächenbeitrag nicht erhoben. Fällt diese Beschränkung weg, wird der Grundstücksflächenbeitrag nacherhoben.
Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
Der Beitrag beträgt
pro qm Grundstücksfläche 0,55 €
pro qm Geschossfläche 2,98 €
Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet..
Die Gebühr beträgt 1,54 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
Beitragssatz für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerung
Der vorläufige Beitragssatz beträgt
je qm Grundstücksfläche 0,51 €
je qm Geschossfläche 11,11 €
Für Grundstücke, von denen kein Niederschlagswasser eingeleitet werden darf, wird der Grundstücksflächenbeitrag nicht erhoben.
Beitragssatz für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung
Der vorläufige Beitragssatz beträgt
je qm Grundstücksfläche 0,39 €
je qm Geschossfläche 2,11 €
Beitragssatz Kanal
Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern
mit Dauerdurchfluss (Q3)
bis 4 cbm pro Stunde 65,00 € pro Jahr
bis 10 cbm pro Stunde 165,00 € pro Jahr
bis 16 cbm pro Stunde 425,00 € pro Jahr
über 16 cbm pro Stunde 695,00 € pro Jahr
Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern
mit Nebendurchfluss (Qn)
bis 2,5 cbm pro Stunde 65,00 € pro Jahr
bis 6 cbm pro Stunde 165,00 € pro Jahr
bis 10 cbm pro Stunde 425,00 € pro Jahr
über 10 cbm pro Stunde 695,00 € pro Jahr
Einleitungsgebühr
Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt noch 2,86 € pro Kubikmeter Abwasser.
HINWEIS: Bei allen Wassergebühren kommt zu allen Beiträgen und Gebühren noch die ermäßigte MWSt. dazu (aktuell 7 %).